Demoaufruf Gießen (2017)

Aufs Neue: Tanzen gegen das Tanzverbot!

Alle Jahre wieder beschert uns Karfreitag das Tanzverbot und die entsprechenden Diskussionen darüber. Folgende Statements hört man immer wieder: “Wer tanzen will, kann auch arbeiten gehen!”, “Gibt es denn nichts Wichtigeres” oder “Einmal im Jahr kann man ja auch mal zu Hause bleiben!”
Uns geht es dabei jedoch nicht um das Tanzen selbst: Unser Augenmerk liegt auf einer richtigen Novellierung des hessischen Feiertagsgesetzes – statt nur der Entfernung der Befristung wie im Jahr 2012.

Die Vorgeschichte

2012 hatten Mitglieder der Piratenpartei, u. a. in Gießen, Frankfurt und Hannover, schon Demonstrationen gegen diese Problematik angemeldet – sie wurden jedoch von den jeweiligen Ordnungsbehörden verboten und dieses Vorgehen wurde von den Gerichten bestätigt.

Die Stadt Gießen hatte damals beschlossen, uns gewähren zu lassen – nach einem Veto des (eigentlich unbeteiligten) Regierungspräsidenten erfolgte jedoch ein erzwungenes Verbot. Die eingereichte Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1520/14) gegen die gerichtliche Bestätigung wurde durch das Bundesverfassungsgericht nicht angenommen.

Nun beschloss eben jenes Bundesverfassungsgericht in einem im November 2016 veröffentlichen Beschluss, dass der strenge (christliche) Karfreitagsschutz des bayerischen Feiertagsgesetzes verfassungswidrig sei (1 BvR 458/10) und erklärte das Feiertagsgesetz in Teilen für nichtig. Es stellte fest, dass zwar ein “Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen”, so die gesetzlich genaue Bezeichnung, vom Gesetzgeber erlassen werden darf, jedoch Demonstrationen am Karfreitag, die eine Abschaffung fordern, unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit stehen und ein wesentliches Element „demokratischer Offenheit“ sind.

Und heute…

Da dies genau unserer damaligen Argumentationslinie entspricht, werden wir in diesem Jahr wieder eine Demonstration durchführen – diesmal mit dem indirekten Segen des Bundesverfassungsgerichtes. Um aufzuzeigen, dass es uns um die Sache geht und nicht um eine Glaubenskonfrontation, wählen wir allerdings diesmal statt des Kirchenplatzes den Kreuzplatz (Kugelbrunnen).

Wir sind gespannt, wie sich Regierungspräsidium und hessische Gerichte diesmal positionieren und ob sie ihre Fehler aus 2012 wiederholen werden.
Den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – inklusive den Grundrechten auf Versammlungs- und Religionsfreiheit – folgend, darf es nicht sein, dass sich eine legitime Diskussion über die Ausgestaltung des Feiertagsschutzes nach dem Gusto eines Regierungspräsidenten zu richten hat.

Einen weiteren thematischen Schwerpunkt werden wir auf die, neuerdings von hessischer CDU und Kirchenverbänden geforderte, Erweiterung der Präambel der hessischen Landesverfassung um einen expliziten Gottesbezug setzen. Das im Jahr 2012 erfolgte Verbot unserer Demo wurde unter anderem mit einem ebensolchen Bezug im deutschen Grundgesetz gerechtfertigt.

Wie wir Piraten das sehen

Die Piratenpartei setzt sich für eine strikte Trennung von Staat und Kirche ein: Gerichte sprechen Urteile im Namen des Volkes und nicht im Namen Gottes aus. Glauben ist nach unserer Auffassung Privatsache und genießt dort auch ihren grundrechtlichen Schutz – aber eben nicht exklusiv. Sollte ein expliziter Bezug auf “Gott” in die hessische Landesverfassung aufgenommen werden, bekämen wir die Katze im Sack: Dann wären alle Bürgerinnen und Bürger Hessens – christlich oder nicht – von einer möglichen Rechtsprechung “im Namen des Herrn” betroffen.
Eine solch fragwürdige Bevormundung wird insbesondere auch von konservativen Kreisen in anderen Fällen immer wieder abgelehnt. Man denke hier nur an den 2013 von B’90/Grüne geforderten “Veggie Day”, der vehement bekämpft wurde.

Im  21. Jahrhundert muss es selbstverständlich sein, dass Menschen nach ihren individuellen Vorstellungen leben können, solange sie dabei nicht die Freiheit Anderer einschränken. Deshalb fordern wir auch dieses Jahr aufs Neue: Tanzen gegen das Tanzverbot! Karfreitag, Gießen, Bahnhofsvorplatz Kreuzplatz (Kugelbrunnen), 18.30 bis 20 Uhr.

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